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Wir werden Ihr Anliegen prüfen. Sie erhalten von uns eine schriftliche Antwort per Post, ob Ihre Raten gestundet werden oder wir Sie anders unterstützen. Auf eine Stundung der Raten oder eine Ratenreduktion besteht nach Ende des gesetzlichen Moratoriums kein Rechtsanspruch.
Bei Genehmigung der Stundung fällt eine Stundungsgebühr von EUR 50,00 an, welche in den Kreditsaldo eingerechnet wird.