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Jetzt start:wohnkredit mit Online-Bonus*

Möchten Sie ein eigenes Haus bauen, eine Wohnung kaufen oder Ihre eigenen vier Wände auffrischen? Bei uns erfüllen Sie sich Ihren Herzenswunsch mit dem start:wohnkredit mit online Bonus. Den neuen start:wohnkredit mit online Bonus können Sie bequem und einfach jederzeit von zu Hause aus online beantragen – und das Ganze komplett unverbindlich.
 

  • Online Bonus: reduzierte Bereitstellungsgebühr
  • Garantierter Fixzinssatz für volle 20 Jahre
  • langfristig planbare monatliche Raten
  • Optionale Tilgung ohne Zusatzkosten nach Fixzinsphase
  • Marktkonforme variable Verzinsung nach Fixzinsphase

Jetzt start:wohnkredit beantragen

*Online-Bonus in Form einer reduzierten Bereitstellungsgebühr

**start:wohnkredit ist kein Bauspardarlehen, sondern ein sonstiges Gelddarlehen für Bausparer gemäß § 2 Abs 1 Z 2 lit b BSpG.

Garantierter Fixzinssatz

Mit nur wenigen Eingaben kommen Sie einen großen Schritt zur Erfüllung Ihrer Wohnträume näher. Bei Fragen unterstützen Sie unsere Finanzierungsspezialisten selbstverständlich telefonisch oder per E-mail. Wir begleiten Sie partnerschaftlich durch den gesamten Kredit-Antragsprozess und bemühen uns um eine rasche Bearbeitung.

Ihr Vertrauen in unsere Bausparkasse ist uns ganz besonders wichtig, besonders wenn es um Ihre persönlichen Daten geht. Wir schützen Ihre Daten gemäß den Vorschriften des österreichischen Datenschutzgesetzes sowie der europäischen Datenschutzgrundverordnung.

Mehr denn je ist Finanzierungsgeschäft Vertrauenssache. Als erste österreichische Bausparkasse wurden wir 1929 gegründet. Von unserer 90-jährigen Erfahrung profitieren unsere Kunden.

2018 wurde die start:bausparkasse vom renommierten Finanzmagazin „Börsianer“ zur besten Bausparkasse Österreichs gekürt. Für die Topbewertung der start:bausparkasse war die ausgezeichnete Geschäftsentwicklung, innovative Produktlösungen, nachhaltiges Wirtschaften und eine hohe Reputation am Markt ausschlaggebend.

Noch Fragen zum Thema "Online Darlehen"?

Wir möchten gerne Ihre Fragen beantworten und haben  für Sie typische häufig gestellte Anfragen aufgelistet. Vielleicht gibt es zu Ihrer Frage schon hier eine Antwort. Wenn Ihnen eine Antwort fehlen sollte, richten Sie jederzeit eine direkte Anfrage an uns.

 

Jede Person, die in Österreich ihren ordentlichen Wohnsitz hat und eine Finanzierung für wohnungswirtschaftliche Zwecke in Österreich benötigt.

  • Einkommensnachweis der letzten 3 Monate
  • Eventuell Zusicherungsbescheid (bei Wohnbauförderung)
  • Eigenmittelnachweis (jedenfalls bei Errichtungsfinanzierung)
  • Kopie Lichtbildausweis 
  • Sonstige start:formulare

 

Je nach Verwendungszweck werden zusätzlich folgende Unterlagen benötigt:

Baugrundkauf

  • Kaufvertrag bzw. Kaufvertragsentwurf
  • Amtliche Bestätigung über Grundstückswidmung (start:formular)
  • Aktueller Grundbuchsauszug

 

Hausbau

  • Genehmigte Einreichpläne samt Lageplan
  • Baubewilligungsbescheid samt Bauverhandlungsschrift
  • Baukostenaufstellung oder Kostenvoranschläge
  • Aktueller Grundbuchsauszug

 

Zu-/Umbau 

  • Bestandspläne
  • Genehmigte Einreichpläne samt Lageplan
  • Baubewilligungsbescheid samt Bauverhandlungsschrift
  • Kostenvoranschläge
  • Aktueller Grundbuchsauszug

 

Renovierung 

  • Bestandspläne
  • Aktueller Grundbuchsauszug
  • Baukostenaufstellung oder Kostenvoranschläge

 

Bei Baubewilligungspflicht zusätzlich:

  • Genehmigte Einreichpläne samt Lageplan Baubewilligungsbescheid samt Bauverhandlungsschrift

 

Kauf eines Eigenheimes 

  • Kaufvertrag bzw. Kaufvertragsentwurf
  • Genehmigte Einreichpläne samt Lageplan
  • Aktueller Grundbuchsauszug

 

Kauf einer Eigentumswohnung 

  • Kaufvertrag bzw. Kaufvertragsentwurf oder Anwartschaftsvertrag
  • Wohnungsplan
  • Nutzwertgutachten (bei Erwerb vom Voreigentümer)
  • Aktueller Grundbuchsauszug

 

Umschuldung

  • Bestätigung über Höhe und Verwendungszweck der Vorfinanzierung (start:formular)
  • Letzter Jahreskontoauszug des umzuschuldenden Kreditkontos
  • Unterlagen je nach Verwendungszweck

 

  • Kaufvertrag/Kaufvertragsentwurf erhältlich beim Vertragserrichter (Notar oder Rechtsanwalt)
  • Genehmigte Einreichpläne (beim Hauskauf) erhältlich bei Verkäufer oder Makler
  • Wohnungsplan erhältlich bei Verkäufer oder Makler
  • Nutzwertgutachten (bei Erwerb vom Voreigentümer) erhältlich bei Bezirksgericht/Hausverwaltung
  • Einkommensnachweise:
     
    • Bei Unselbstständigen: z.B. Gehaltsbestätigungen des Arbeitsgebers
    • Bei Selbstständigen: Bilanz, GuV der letzten 3 Jahre
    • Einkommensteuerbescheid, Saldenliste des laufendes Jahres
  • Zusicherungsbescheid über die Wohnbauförderung

 

Auch bestehende start:bausparverträge können als Basis für eine gewünschte Finanzierung herangezogen werden. Für nähere Informationen wenden Sie sich an einen start:Berater.

Ein Bauspardarlehen ist grundsätzlich hypothekarisch zu besichern.

Nach Zuteilung des Bausparvertrages kann das Bauspardarlehen jederzeit ohne gesonderte Gebühren zurückgezahlt werden. Auch erhöhte Ratenzahlungen sind ohne Einschränkungen möglich. Ausgenommen davon sind Produkte mit einer Fixzinsphase. Lediglich während der Zwischenfinanzierungsphase wird für Sondertilgungen (mehr als 10 % der Vertragssumme) ein Vorfälligkeitsentgelt von 1 % verrechnet.

Grundsätzlich beginnt die Rückzahlung mit nächstfolgendem Monat nach der Darlehensauszahlung.

Förderungsmaßnahmen, wie z.B. Annuitäten- und Zinsenzuschüsse, auf Grundlage der jeweiligen landesgesetzlichen Wohnbauförderungsbestimmungen.