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Hilfe für Angehörige im Todesfall

Sie haben zu dieser Seite gefunden, da Sie sich auf einen Ablebensfall vorbereiten möchten oder weil Sie mit dem Ableben eines nahestehenden Menschen konfrontiert sind?

Um Sie während dieser herausfordernden Zeit zu unterstützen, haben wir hier die wichtigsten Informationen für Sie zusammengetragen. 

Im Vorfeld dürfen wir Sie noch darauf hinweisen, dass produktspezifische Auskünfte an Hinterbliebene erst nach Vorlage eines rechtskräftigen Einantwortungsbeschlusses möglich sind. Vor Abschluss der Verlassenschaftsabhandlung ist der zuständige Gerichtskommissär Ihr hilfreicher Ansprechpartner.

1.   Schritt

Bitte informieren Sie uns zeitnah über das Ableben des Vertragsinhabers:

  • Vorname
  • Nachname
  • Geburtsdatum
  • Sterbeurkunde  

Nur so können wir die ersten wichtigen Schritte in der Verlassenschaftsbetreuung setzen und unseren Teil zur Sicherung der Vermögenswerte beitragen.
 

Zusätzlich bei vorhandenen Darlehen:

Wenn eine Versicherung der verstorbenen Person zu Gunsten eines Kredits/Darlehens vinkuliert ist, wird die Versicherungsleistung eigenständig durch uns angefordert. Hierzu ersuchen wir lediglich um Zusendung der Sterbeurkunde (bei ausländischen Sterbeurkunden bitte unbedingt das Original per Post), alles weitere übernehmen wir für Sie.

War die verstorbene Person alleinige/r InhaberIn eines Darlehens, kann die Einzugsermächtigung für die Ratenleistungen storniert werden, um Rücklastschriftspesen durch Fremdinstitute zu vermeiden. 

Sollten die Hinterbliebenen das Darlehen, um Rückstände zu vermindern, während der Verlassenschaftsabhandlung weiter bedienen wollen, ersuchen wir um Zusendung eines neuen SEPA-Mandats.
 

Es ist empfehlenswert, die Ratenzahlungen wie gewohnt weite fortzuführen, um Rückstände und damit verbundene Spesen zu vermeiden.

2.   Schritt

Als direkter Verwandter/Hinterbliebener werden Sie vom zuständigen Gerichtskommissär eine Einladung zur Todesfallaufnahme erhalten. Bitte geben Sie bei diesem Termin alle Konten des Verstorbenen bekannt, von denen Sie Kenntnis haben. Der Gerichtskommissär wird uns zur Feststellung der Vermögensverhältnisse kontaktieren und daraufhin alle für das Verlassenschaftsverfahren notwendigen Informationen erhalten.

Hinweis: Möchten Sie den Gerichtskommissär von sich aus kontaktieren, können Sie die Zuständigkeit über folgende Homepage in Erfahrung bringen: Zuständigkeiten bei Verlassenschaften | Ihr Notariat - Österreichische Notariatskammer (ihr-notariat.at)

3.   Schritt

Sie haben den Einantwortungsbeschluss erhalten und möchten nun über die Vermögenswerte der Verlassenschaft verfügen? Gerne helfen wir Ihnen weiter! Bitte schicken Sie uns den Einantwortungsbeschluss.

Zusätzlich bei vorhandenen Darlehen:

Nach Einlangen des Einantwortungsbeschlusses senden wir einen Informationsbrief bezüglich der Rückzahlungsmodalitäten an die eingeantworteten ErbInnen.

Wir möchten uns vielmals für Ihr entgegengebrachtes Vertrauen bedanken und verbleiben mit der Hoffnung, dass Ihnen unser Ratgeber diese schwierige Zeit ein wenig erleichtert.

Umfangreiche Informationen zur Verlassenschaftsabwicklung finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen unter Erben und Vererben oesterreich.gv.at